KEK | 09/2019 |

Ergebnisse 249. Sitzung der KEK

Zulassungen

  • EO.TV / MV Sendebetriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
  • DMAX / Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG

Beteiligungsveränderungen

  • WeltN24 GmbH

Benehmensherstellung

  • SAT.1-Regionalfenster für Hessen und Rheinland-Pfalz / Finanzierungsvereinbarung

 

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:
 

Zulassung EO.TV / MV Sendebetriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)

Das Programm EO.TV wechselt den Veranstalter: Die MV Sendebetriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) beabsichtigt, den Sendebetrieb von der insolventen EO Television GmbH zu übernehmen. Sie hat einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) gestellt.

EO.TV ist ein Unterhaltungsspartenprogramm mit Schwerpunkt auf europäischen Spielfilmen und Serien. Das Programm wird unverschlüsselt bundesweit über IPTV und Web-TV sowie über verschiedene Stadtkabelnetze verbreitet.

Die neue Veranstalterin ist eine Tochtergesellschaft der MV International GmbH mit Sitz in der Schweiz. Diese hält auch sämtliche Anteile der German Car TV Programm GmbH, welche das Pay-TV-Spartenprogramm Motorvision TV veranstaltet. Mehrheitsgesellschafter der MV International GmbH ist mittelbar der Unternehmer Paul Bauer-Schlichtegroll.

Zulassung DMAX / Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG

Die Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Zulassungsverlängerung für das frei empfangbare Fernsehvollprogramm DMAX beantragt. DMAX ist seit 2006 auf Sendung. Gezeigt werden vor allem Formate aus den Bereichen Bildung, Beratung, Information und Unterhaltung für die männliche Zielgruppe. Neben DMAX veranstaltet die Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG auch die frei empfangbaren Programme TLC und Eurosport1 sowie die Pay-TV-Programme Discovery Channel, Animal Planet, Eurosport 2, Eurosport2 HD Xtra, Golf TV und HGTV.

Ihr Mutterkonzern ist die Discovery, Inc., die nach eigenen Angaben weltweit führende Anbieterin von Dokumentationen und Factual Entertainment. Ihre Tochterunternehmen veranstalten weltweit eine Vielzahl von Spartenprogrammen. Die Inhalte werden auch über Streaming- und VoD-Plattformen vermarktet. Im deutschen Markt betreibt der Discovery-Konzern gemeinsam mit der ProSiebenSat.1 Media SE die Streaming-Plattform Joyn, die mit Joyn Primetime auch ein eigenes fiktionales Spartenprogramm veranstaltet. Über All3Media, ein Gemeinschaftsunternehmen mit Liberty Global, ist der Discovery-Konzern auch in Deutschland im Bereich der Inhalte-Produktion (unter anderem „Tatort“ Münster, „Polizeiruf 110“ Rostock) und des Lizenzgeschäfts tätig.

Beteiligungsveränderung / WeltN24 GmbH

Der Finanzinvestor KKR & Co. Inc. hat sich für seinen Einstieg bei der Axel Springer SE die Unterstützung des kanadischen Pensionsfonds Canadian Pension Plan Investment Board (CPPIB) als Co-Investor gesichert: CPPIB beabsichtigt, über eine Tochtergesellschaft Anteile in Höhe von 20 Prozent bis 22,5 Prozent an der Traviata I S.à.r.l. zu erwerben; die restlichen Anteile verbleiben bei KKR-Gesellschaften. Die Traviata I S.à.r.l. hält mittelbar eine Beteiligung an der Axel Springer SE in Höhe von 43,54 Prozent. Die WeltN24 GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Axel Springer SE. Sie veranstaltet die Programme WELT und N24 Doku auf Grundlage von Lizenzen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).

Das CPPIB ist eine Investmentmanagement-Organisation, welche die Mittel des kanadischen Pensionsfonds Canada Pension Plan (CPP) im Namen von rund 20 Millionen kanadischen Beitragszahlern und Begünstigten investiert. KKR ist auch an den Veranstaltern von Tele 5 und RTL II beteiligt (siehe Schaubild). Die KEK hat die Beteiligungsveränderung bereits am 1. November 2019 als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt.

 

Weitere Entscheidungen
 

Benehmensherstellung / SAT.1-Regionalfenster für Hessen und Rheinland-Pfalz / Finanzierungsvereinbarung

Das gemeinsame SAT.1-Regionalfenster für Hessen und Rheinland-Pfalz wird auf eine neue Finanzierungsbasis gestellt: Die Fensterprogrammveranstalterin TV III a GmbH & Co. KG hat mit der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH und ihren Obergesellschaften eine neue Finanzierungsvereinbarung geschlossen.

Auch die neue Vereinbarung stellt eine angemessene Finanzierung des Fensterprogramms sicher. Dies haben die zuständigen Landesmedienanstalten – die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) und die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) – nachvollziehbar dargelegt. Die KEK hat daher im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag festgestellt, dass insofern keine Bedenken im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt bestehen.

 

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