Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute in Lübeck beschlossen, der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH eine Rundfunklizenz für das Fernsehspartenprogramm „Sat.1 Gold“ zu erteilen. „Sat.1 Gold“ soll bundesweit ab Januar 2013 frei empfangbar verbreitet werden und richtet sich insbesondere an Frauen zwischen 40 und 65 Jahren. Mit ausschließlich deutschen Inhalten soll das Unterhaltungsprogramm Serien, Shows, Talksendungen, Spielfilme sowie ergänzend Dokumentationen und Reportagen ausstrahlen. Die Lizenz wird für zehn Jahre erteilt. Sie steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Außerdem beschloss die ZAK die Zulassung von zwei weiteren Fernsehspartenprogrammen: Die FTL Farhad Television Live GmbH mit Sitz in Köln erhält eine Lizenz für das Programm „FTL“, das sich mit einem breitgefächerten Unterhaltungsangebot an alle Altersgruppen richtet. „FTL“ soll über Satellit verbreitet werden. Die Lizenz wird für zehn Jahre erteilt. Der amazing discoveries e.V., ein gemeinnütziger christlicher Verein mit Sitz in Eckental, Bayern, erhält eine Zulassung für das Web-TV Angebot „amazing discoveries TV“, das christliche Inhalte verbreiten wird.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)